Vor- und Nachteile einer Solaranlage!!

8. Juli 2020 | Kategorisiert in:

Die eigene Solaranlage auf dem Dach hat verschiedene Vorteile. So erzeugt man umweltfreundlichen Solarstrom und leistet damit einen aktiven Beitrag zur Energiewende. Auch ist der erzeugte Strom mit umgerechnet acht bis zehn Cent pro Kilowattstunde vergleichsweise kostengünstig. So lag der durchschnittliche Strompreis für einen Haushalt nach Angaben des BMWi im Jahr 2019 bei 30,43 Cent / kWh. Die für das Jahr 2020 angekündigten Strompreiserhöhungen werden diesen Wert mit hoher Wahrscheinlichkeit noch weiter anheben.

Im Durchschnitt lässt sich mit einer Solaranlage ein Eigenverbrauch von 30 bis 35 Prozent erzielen. Das bedeutet, dass bis zu 35 Prozent des jährlichen Strombedarfs durch Solarstrom gedeckt werden, wodurch der Strombezug aus dem öffentlichen Netz sinkt. Aufgrund der günstigen Erzeugungskosten für Solarstrom lassen sich mit einer PV-Anlage somit Stromkosten sparen. Je höher dabei der Eigenverbrauch ausfällt, desto höher ist in der Regel die Ersparnis.

Mehr als 60 Prozent der Solaranlagenbetreiber entscheiden sich daher zusätzlich für den Kauf eines Stromspeichers. Dieser macht es möglich, den nicht direkt verbrauchten Solarstrom zwischenzuspeichern. So kann dieser auch am Abend oder in der Nacht genutzt werden, wodurch sich der Eigenverbrauch auf bis zu 80 Prozent erhöhen kann. Dadurch werden die Stromkosten zusätzlich gesenkt.

Als Nachteil einer Photovoltaikanlage lassen sich in der Regel nur die anfänglichen Investitionskosten nennen. Manche Interessenten können oder möchten diese nicht in Form einer einmaligen Zahlung tragen.

Die Kosten einer Solaranlage

Die Preise für PV-Anlagen sind in den letzten Jahren deutlich gesunken. Nach Angaben des Fraunhofer Instituts fielen die Investitionskosten seit 2006 um durchschnittlich 13 Prozent pro Jahr und bis 2019 um insgesamt 75 Prozent. Zahlte man 2006 noch durchschnittlich 5.000 Euro pro Kilowattpeak installierter Nennleistung, so liegt dieser Wert heute bei rund 1.200 Euro. Vor allem Solarmodule, aber auch Stromspeicher zeigten dabei in der Vergangenheit für den Verbraucher besonders positive Preiskurven.

Eine Modellrechnung des Ertragspotenzials zeigt, wie viel Geld sich mit einer Solaranlage sparen lässt. Ausgegangen wird dabei von einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 5.000 kWh, einem Strompreis von 30 Cent/kWh und der aktuellen Einspeisevergütung von 9,72 Cent/kWh:

Stromkosten ohne Solaranlage:       1.500 Euro

Nach Installation einer 10 kWp Solaranlage:

Solarstromproduktion:        ca. 9.800 kWh

Eigenverbrauch:                  35 % = 1.750 kWh

Einspeisung:                      8.050 kWh

Restbezug:                          3.250 kWh

Stromkosten Restbezug:     975 Euro

Einspeisevergütung:          782 Euro

Ergebnis:                             193 Euro Stromkosten / Jahr

                                            = 1.307 Euro Stromkostenersparnis

Bei Investitionskosten von rund 12.000 Euro hat sich die Solaranlage somit nach knapp neun Jahren amortisiert. Während ihrer Laufzeit von mindestens 25 Jahren erwirtschaftet sie somit einen finanziellen Gewinn von mehr als 20.500 Euro.

PV-Anlage in Verbindung mit einem Speicher:

Solarstromproduktion:          ca. 9.800 kWh

Eigenverbrauch:                    80 % = 4.000 kWh

Einspeisung:                           5.800 kWh

Restbezug:                            1.000 kWh

Stromkosten Restbezug:      300 Euro

Einspeisevergütung:              563 Euro

Ergebnis:                                263 Euro Gewinn / Jahr

                                                = 1.763 Euro Stromkostenersparnis

Der Solarspeicher bringt zusätzliche Investitionskosten mit sich. So kostet ein Speicher mit einer Leistungskapazität von 10 kWh durchschnittlich rund 7.000 bis 8.000 Euro. Bei Investitionskosten von 19.000 Euro hat sich das System somit nach weniger als 11 Jahren amortisiert. Über die Laufzeit von mehr als 25 Jahren liegt der finanzielle Gewinn so insgesamt bei mehr als 25.000 Euro.   

Batteriespeicher lohnen sich. Die Beispielrechnung zeigt, dass sich Batteriespeicher in Verbindung mit einer PV-Anlage finanziell lohnen. Neben der Kostenersparnis gibt es jedoch noch einen weiteren Vorteil: den steigenden Autarkiegrad und damit die erhöhte Unabhängigkeit. Vor allem Eigenheimbesitzer, die tagsüber nicht zuhause sind, profitieren so deutlich stärker vom selbst erzeugten Strom.

Der im Stromspeicher gespeicherte Strom kann beispielsweise zur Unterstützung einer Wärmepumpe in der Nacht genutzt werden. Dabei erzeugt eine Wärmepumpe aus einer Kilowattstunde Strom durchschnittlich vier bis fünf Kilowattstunden Wärmeenergie. Wird also Solarstrom für umgerechnet 10 Cent/kWh zur Wärmeerzeugung genutzt, so kostet eine Kilowattstunde Wärmeenergie den Anlagenbetreiber 2 bis 2,5 Cent. Mit Strom aus dem öffentlichen Netz zu 30 Cent / KWh läge dieser Wert bei 6 bis 7,5 Cent.

Ein Stromspeicher ist zusätzlich für Besitzer eines Elektro-Autos sinnvoll. In Verbindung mit einer Wallbox oder E-Ladestation kann der selbst erzeugte Solarstrom genutzt werden, um dieses kostengünstig und umweltfreundlich aufzuladen. Anlagenbetreiber werden dadurch unabhängiger von der öffentlichen Ladesäulen-Infrastruktur und steigenden Strompreisen.

Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es?

Um den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland weiter voranzutreiben, bieten Bund und Länder eine Reihe von Förderprogrammen an. Diese sollen den Anlagenbetreiber bei der Finanzierung des Projektes unterstützen und werden in Form eines zinsgünstigen Kredits oder aber eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.

KfW-Förderung: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet den Kredit 270 mit dem Namen Erneuerbare Energien-Standard zur Förderung von Photovoltaikanlagen an. Bei einer Laufzeit von 5 bis 20 Jahren und einem effektiven Jahreszins ab 1,03 Prozent lassen sich bis zu 100 Prozent der Investitionskosten finanzieren.

Hierzu muss der Antragssteller zunächst einen Finanzierungspartner, also eine Bank, Sparkasse oder Versicherung finden, der den Kredit bei der KfW für den Anlagenbetreiber beantragt. Die KfW entscheidet anschließend über die Förderung, der Kreditvertrag selbst wird jedoch vom Anlagenbetreiber mit dem Finanzierungspartner abgeschlossen.

Hier ist darauf zu achten, dass einige Banken für eine Finanzierung die Eintragung der PV-Anlage in das Grundbuch fordern. Dies kann jedoch vor allem bei Bestandsimmobilien kompliziert und kostspielig sein. Anlagenbetreiber sollten daher einen Finanzierungspartner wählen, der einen solchen Grundbucheintrag nicht voraussetzt.

Förderung der Bundesländer: Neben der KfW-Förderung bieten auch viele Bundesländer Förderprogramme für PV-Anlagen an. Häufig werden zusätzlich auch Stromspeicher oder E-Ladestationen in Verbindung mit einer neu errichteten Anlage gefördert. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um nicht rückzahlbare Zuschüsse, mit denen ein unterschiedlich hoher Prozentsatz der Investitionskosten gedeckt werden kann.

Dabei richten sich die Förderprogramme in der Regel an Betreiber, deren Anlage die 10 kWp oder 30 KWp-Grenze nicht überschreitet. Die genauen Anforderungen und Förderbedingungen sind jedoch den einzelnen Programmen zu entnehmen.

Wichtig: In einigen Fällen dürfen Fördermittel von anderen Stellen – beispielsweise der KfW – nicht mit dem entsprechenden Förderprogramm des Bundeslandes kombiniert werden. Interessenten sollten dies bei einer möglichen Antragsstellung berücksichtigen.

Der Verwaltungsaspekt durch den Betrieb einer PV-Anlage werden auch Privatpersonen steuerrechtlich als Unternehmen eingestuft. Anlagenbetreiber haben daher zwei Möglichkeiten:

  • Sie können sich umsatzsteuerpflichtig melden und die Umsatzsteuer auf die eingenommene Einspeisevergütung sowie den selbst verbrauchten Solarstrom an das Finanzamt abführen oder
  • Sie können unter Umständen von der Kleinunternehmerregelung nach §19 Umsatzsteuergesetz Gebrauch machen.

Umsatzsteuerpflicht

Umsatzsteuerpflichtige Anlagenbetreiber müssen die durch die Einspeisevergütung eingenommene Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Dabei wird die eingenommene Umsatzsteuer mit der für den Kauf der Anlage gezahlten Umsatzsteuer (Vorsteuer) verrechnet. Die Differenz wird anschließend an das Finanzamt abgeführt oder von diesem an den Anlagenbetreiber ausgezahlt.

Da Anlagenbetreiber den Strom steuerrechtlich als Unternehmer produzieren, ihn aber als Privatperson nutzen, muss zusätzlich die Umsatzsteuer auf den selbst verbrauchten Solarstrom an das Finanzamt abgeführt werden.

Die Höhe der Umsatzsteuer richtet sich dabei nach der Menge des Eigenverbrauchs sowie dem Preis für den aus dem Netz bezogenen Strom. Eine Beispielrechnung zeigt, wie hoch die zu zahlende Umsatzsteuer ausfallen kann:

Solarstromproduktion:                       4.000 kWh

Eigenverbrauch:                                1.500 kWh

Netto-Strompreis:                              0,30 Euro / kWh

Mehrwertsteuer 19 %:                       0,057 Euro / kWh

Zu zahlende Umsatzsteuer:       85,50 Euro / Jahr

Umsatzsteuerpflichtige Anlagenbetreiber sind dazu verpflichtet, in den ersten 24 Monaten eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung einzureichen. Ab dem dritten Jahr kann diese Voranmeldung quartalsweise erfolgen, sofern bestimmte Umsatzsteuerbeträge nicht überschritten werden. Damit informieren Anlagenbetreiber das Finanzamt über die monatlich bzw. vierteljährlich angefallene Umsatzsteuer und führen diese ab. Die Anmeldung wird dabei in der Regel über das Online-Portal ELSTER geregelt.

Hinweis: Anlagenbetreiber, die sich für die Zahlung der Umsatzsteuer entscheiden, erhalten die beim Kauf der Anlage gezahlte Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurückerstattet. Dazu wird die gezahlte Vorsteuer bei der ersten Anmeldung der Umsatzsteuer angegeben. Hierbei müssen alle notwendigen Unterlagen und Belege eingereicht werden. Ist die Prüfung durch das Finanzamt erfolgt, zeigt diese Rechnung, wie viel Geld Anlagenbetreiber zurückerhalten können:

Brutto-Preis Solaranlage:                              11.900 Euro

Enthaltene Mehrwertsteuer 19 %:                 1.900 Euro

Netto-Kosten Solaranlage:                            10.000

Rückerstattung Vorsteuer:                            1.900 Euro   

Kleinunternehmerregelung

Anlagenbesitzer, deren Solarsystem im vorangegangenen Kalenderjahr weniger als 17.500 Euro erwirtschaftet hat und/oder im laufenden Kalenderjahr Einnahmen von 50.000 Euro nicht übersteigen wird, können sich von der Umsatzsteuer befreien lassen. Sie fallen unter die sogenannte Kleinunternehmerregelung und müssen somit keine Umsatzsteuer auf die erzielten Umsätze zahlen.

Durch die Kleinunternehmerregelung sinken der buchhalterische und steuerliche Aufwand mit dem Finanzamt. Die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen entfallen und auch die jährliche Meldung wird deutlich einfacher, da sie als sogenannte Nullmeldung jedes Jahr identisch bleibt. Zudem muss keine Umsatzsteuer auf den selbstverbrauchten Solarstrom gezahlt werden. Dies kann sich insbesondere für Anlagenbetreiber lohnen, die aufgrund eines Stromspeichers oder eines E-Autos einen besonders hohen Eigenverbrauch haben.

Anlagenbetreiber, die sich für die Kleinunternehmerregelung entscheiden, bekommen jedoch nicht die gezahlte Vorsteuer vom Finanzamt erstattet. Vor allem die beim Kauf der Anlage gezahlte Mehrwertsteuer erhalten sie in diesem Falle nicht zurück.

Steuerliche Absetzbarkeit

Grundsätzlich lassen sich die Kosten für die Anschaffung sowie den laufenden Betrieb und die Wartung einer Photovoltaikanlage steuerlich absetzen. So können Kreditzinsen, Beiträge zur Versicherung oder die Kosten für einen Stromzähler als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Zudem lassen sich die Anschaffungskosten für die Komponenten, die Montage oder potenzielle Nachrüstungen über die Nutzungsdauer von 20 Jahren abschreiben.

Was ist bei der Installation zusätzlich zu beachten?

Neben dem finanziellen Aspekt sind bei der Installation einer Solaranlage weitere Punkte zu beachten. So muss die Anlage zunächst im Marktstammdatenregister registriert werden. Für die Registrierung wurde dabei eigens ein Online-Portal eingerichtet.

Zusätzlich muss die Anlage beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet und ein Antrag auf Netzanschluss gestellt werden, da dieser den Solarstrom in das öffentliche Stromnetz einspeist und die EEG-Vergütung an den Anlagenbetreiber auszahlt. Der Netzbetreiber hat dabei laut Gesetz bis zu acht Wochen Zeit, eine Netzverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Der Antrag sollte daher grundsätzlich vor der Montage der Anlage gestellt werden.

Nach der erfolgten Installation der Anlage wird diese in Betrieb genommen. Die Inbetriebnahme wird dabei durch das Inbetriebnahmeprotokoll dokumentiert. Zusammen mit der Bescheinigung der Bundesnetzagentur wird dieses Protokoll an den Netzbetreiber übermittelt. Erst dann kann die Einspeisevergütung für den eingespeisten Solarstrom an den Betreiber ausgezahlt werden.