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Feb 08

Speicherförderung

  • 8. Februar 2021
  • Team Hille Energiesysteme
  • Aktuelles, Neue Energie, Uncategorized

Nachdem die Förderung von Energiespeichern des Landes NRW im letzten Jahr schon sehr gefragt war, stehen nun für 2021 neue Fördermittel zur Verfügung. Bei Hille energiesysteme erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum neuen Förderprogramm.

Was wird gefördert?

Gefördert werden stationäre Energiespeicher, die zu einer neu errichteten Photovoltaik-Anlage gehören. Bereits installierte Systeme sind also nicht förderberechtigt.

Wer kann Anträge stellen?

Anträge auf Förderung können von Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinden gestellt werden.

Förderkonditionen?

Sie erhalten pro installierte KWh Speicherkapazität 150 €. Das zulässige Leistungsverhältnis von Photovoltaik-Anlage zu Energiespeicher beträgt 1 zu 3. Die Fördergrenze liegt bei 75.000 €.

Beispiel: Sie installieren eine Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von 5,0 KWp und einen Energiespeicher mit einer Kapazität von 15 KWh – hier wird der gesamte Energiespeicher gefördert. Sollte der Speicher beispielsweise eine Kapazität von 17 KWh haben werden dennoch nur 15 KWh mit Fördergeldern unterstützt.

Heißt: 15 KWh x 150 € = 2250 €

Kriterien/Voraussetzungen zur Förderung

Für jede Photovoltaikanlage und für jeden Standort ist die Anzahl der förderfähigen Batteriespeicher auf ein Batteriespeichersystem beschränkt.

Ablauf des Förderverfahren

– Kostenvoranschlag beziehungsweise Angebot einholen.

– Online-Antragsformular ausfüllen. Über den Button den Vordruck „Wahrheitsgemäße Angaben drucken“ ausdrucken, unterschreiben, gegebenenfalls einscannen und mit dem Kostenvoranschlag beziehungsweise Angebot zum Antrag hochladen. Den Antrag absenden.

– Im Anschluss erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

– Nach positiver Prüfung des Antrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Jetzt kann die Maßnahme beauftragt werden.

– Nach Durchführung der Maßnahme kann wie im Zuwendungsbescheid beschrieben die Zuwendung abgerufen werden.

– Nach positiver Prüfung des Auszahlungsantrages wird die Zuwendung überwiesen.

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1978: Gründung durch Konrad Hille; 2010: Übernahme der Firma durch Pascal Hille; 2015: Umfirmierung zu Hille energiesysteme GmbH & Co. KG

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